So ganz glauben kann ich es noch nicht, aber: Der Oldtimer-Import aus Drittländern nach Deutschland ist seit dem 1. Januar tatsächlich günstiger. Eine Änderung auf EU-Ebene macht es möglich. 0% Zoll und nur 7% Steuer!

Unter der Zolltarifnummer 9705 konnten bereits seit 25 Jahren Fahrzeuge als „Sammlerstücke“ nach Deutschland vergünstigt eingeführt werden. Es gab da nur einen Haken: Die Kriterien, was als Sammlerstück galt, waren sehr strikt (soweit das Baujahr nach 1950 lag) und nur für sehr hochwertige oder rare Fahrzeuge erfüllbar:

  • Seltenheit (idealerweise ein Einzelstück, sonst nur noch 10% der Weltproduktion vorhanden, aber maximal 100 Exemplare), die Nachweispflicht liegt beim Antragsteller
  • Verwendung nicht mehr gemäß dem ursprünglichen Verwendungszweck („Museumsfahrzeug“)
  • hoher Wert (nach Fachpublikationen über dem Niveau des üblichen Gebrauchtwagenhandels)
  • Gegenstand eines Spezialhandels (Kauf von Privatperson, spezialisiertem Händler oder auf einer Auktion)
  • oder falls das Auto mindestens 30 Jahre alt ist und einen charakteristischen Fortschritt in der Entwicklung menschlicher Errungenschaften darstellt
  • Sonderfall: Falls das Fahrzeug einen nachweisbar besonderen historischen Wert hat (im Rennsport eingesetzt war, einer prominenten Person gehörte), kann die Ankerkennung ebenfalls erteilt werden

Zu verdanken ist es einem wehrhaften Bürger (Info) und dem Wirken verschiedener Gremien (darunter auch VDA, ADAC und EU-Abgeordneten), dass in der Neufassung der Zolltarifnummern und dem dazugehörigen Anforderungskatalog, eine Vereinheitlichung stattgefunden hat, sodass die „Ausnahmeregelung“ aus Holland nun EU-weit gilt.

Die neue Regelung

Der neue Gesetzestext trat zum 1.1.2014 in Kraft (Seite 638, Durchführungsverordnung 1001/2013 v. 4.10.2013 zur Änderung des Anhang 1 der EU-VO 2658/87, veröffentlicht am 31.10.2013 im Amtblatt der Europäischen Union, PDF) und lautet wie folgt:

Zur Zolltarif-Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkund­lichem Wert, die:

  1. sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhänge­system oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen
  2. mindestens 30 Jahre alt sind
  3. einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegen­stand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegen­ständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:

  1. Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren
  2. Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich aus­schließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör für Sammlerkraftfahrzeuge handelt, ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.

Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.

Was bedeutet das für den Oldtimer-Import?

Solange der Oldtimer in einem guten Originalzustand ist(!), hat man nun den Vorteil der Abwicklung über Bremerhaven. Knapp 24% weniger Abgaben für Privatpersonen als zuvor und auch für Händler lohnt sich die Umstellung, da nun die 6% Abgaben in Holland nicht in den Einkaufspreis eingerechnet werden müssen, sondern die Steuern komplett ausgewiesen werden können.

Und der Haken? Wer entscheidet denn, ob ein Fahrzeug im Originalzustand ist? Im Zweifel zieht der Zoll im Rahmen einer Zollbeschau einen Gutachter heran. Und wenn der entscheidet „nein“, zahlt man die vollen 10% Zoll und 19% Steuer. Natürlich kann man gegen die Einstufung Einspruch einlegen, aber das dauert.

Gibt es keine Möglichkeit einer verbindlichen Aussage vor dem Import? Doch! Der Zoll bietet die Möglichkeit einer „verbindlichen Zolltarifauskunft“ (vZTA). Wie das funktioniert, versuche ich gerade herauszufinden. Infos gibt es bei Zoll online.

Dann besser doch über Holland importieren?

Noch(!) scheint der holländische Zoll die Überprüfung des Oldtimer-Status relativ großzügig zu handhaben. 30 Jahre alt. Und im Originalzustand. Warum dann trotzdem noch Hot-Rods, neuere Replikas und modifizierte Fahrzeuge regelmäßig als Oldtimer verzollt werden, ist mir schleierhaft. Es ist halt ein wichtiger Wirtschaftszweig. Ich habe aber auch schon von Zollagenten gehört, die die Verzollung von Oldtimern ablehnen, um nicht später in die Zwickmühle mit den Behörden zu geraten.

Meine Empfehlungen

Wer den Weg über Bremerhaven gehen will, sollte sich mit seinem Spediteur abstimmen, damit es später nicht zu Überaschungen kommt. Die Umstellung ist noch sehr frisch. Das der Zoll in Bremerhaven sich auskennt, ist klar. Von einer Selbstverzollung beim Zollamt vor Ort bei sich zu Hause, rate ich dringend ab! Oder zumindest erst, nachdem man dort persönlich seinen Import-Wunsch vorgetragen hat.

Wer im Zweifel ist, sollte über Rotterdam gehen. Wenn der Import als Oldtimer nicht funktioniert, wird es aber bitter: Statt 6%, zahlt man dann 10% Zoll und 21% Steuern. Also nochmal 2% mehr als in Bremerhaven.